Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

Dokumente

Spiel-, Still- und Wickelmöglichkeiten an der MLU
Ruhe_Still_Wickelmöglichkeiten_Uni-Halle_aktual. 2020212.pdf (471,6 KB)  vom 10.06.2020

Eine erste Übersicht zu Krabbelgruppen und Stillgruppen finden Sie hier:
Krabbelgruppen in Halle - Stand 26.01.2017.pdf (174 KB)  vom 26.01.2017

Stillgruppen in Halle - Stand 26.01.2017.pdf (167,5 KB)  vom 26.01.2017

Soziale Sicherung in Deutschland
soziale-sicherung-gesamt.pdf (2 MB)  vom 03.09.2014

Kontakt

Familienbüro der Martin-Luther-Universität

Telefon: 0345/ 55 21 357
Telefax: 0345/ 55 27 099

Barfüßerstraße 17
06108 Halle (Saale)

Weiteres

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Allgemeine Informationen

Spiel-, Still- und Wickelmöglichkeiten an der MLU

Hier finden Sie eine Auflistung der Still- und Wickelmöglichkeiten, Spiel- und Leseecken, Eltern-Kind-Zimmer und weiterer kindgerechter Angebote an der MLU.

Die kindgerechten Angebote an der MLU können Sie sich auch direkt über Campus Maps anzeigen lassen, indem Sie das Häkchen bei "Familienfreundliche Hochschule" setzen.

Spiel-, Still- und Wickelmöglichkeiten an der MLU
Spiel- Still- und Wickelmöglichkeiten an der Uni-Halle Stand_02_2020.pdf (153,4 KB)  vom 23.04.2020

Uni-Knirpse - Netzwerk für Eltern an der MLU

Das familienunterstützende Online-Netzwerk der Martin-Luther-Universität "Uni-Knirpse" unterstützt und fördert die Vernetzung von studierenden und beschäftigten Eltern der Universität. Das Netzwerk wird durch das Familienbüro der Martin-Luther-Universität betreut und ermöglicht einen schnellen und unkomplizierten Austausch von Informationen und Erfahrungen.


Informationen zur Familie in der Stadt Halle

Schwangerschaft und Geburt

Auf den Seiten der Stadt Halle finden sich Informationen und Dokumente zu Schwangerschaft und Geburt   .

Sowohl der Wegweiser für Familien    als auch die Broschüre Beratungsangebote für Schwangere, Mütter und Väter von Kindern bis zu 3 Jahren in der Stadt Halle (Saale)    listeen unter Anderem Hebammen und Geburtshäuser und -kliniken auf und informieren über Unterstützungsangebote wie Erziehungsberatungsstellen und Familienbildungsstellen.

Das Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration     enthält zudem Informationen zu Schwangerenberatungsstellen.    

Kinderbetreuung

Die Stadt Halle informiert auf ihren Seiten zu Kinderbetreuungsmöglichkeiten   . Ergänzend dazu bietet das Elternportal    eine Übersicht zu Kinderbetreuungsangeboten.

Krabbel- und Stillgruppen

Eine erste Übersicht zu Krabbelgruppen und Stillgruppen finden Sie hier:
Krabbelgruppen in Halle - Stand 26.01.2017.pdf (174 KB)  vom 26.01.2017


Stillgruppen in Halle - Stand 26.01.2017.pdf (167,5 KB)  vom 26.01.2017

Elterngeld

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend    informiert in der Broschüre    "Elterngeld, ElterngeldPlus und Elternzeit" über das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz. Zudem stellt das Ministerium zur Berechnung des Elterngeldes einen Elterngeldrechner    bereit.

Weitere Informationen zum Elterngeldantrag, der zuständigen Stelle und die erforderlichen Formulare finden Sie auf den Seiten der Stadt Halle   .

ElterngeldPlus, Partnerschaftsbonus und flexiblere Elternzeit

ElterngeldPlus

Das ElterngeldPlus wurde Anfang 2015 eingeführt und steht Eltern zur Verfügung, deren Kinder ab dem 01. Juli 2015 geboren werden. Das ElterngeldPlus ersetzt das wegfallende Einkommen abhängig vom Voreinkommen zu 65 bis 100 Prozent, d.h. der Differenz aus Vollzeit- und Teilzeiteinkommen beschäftigter Eltern. Berücksichtigt wird dabei wie bisher das Nettoeinkommen.
Entscheidet sich ein Elternteil für ElterngeldPlus, werden aus einem Elterngeldmonat zwei ElterngeldPlus-Monate. Damit kann Elterngeld über den 14. Lebensmonat eines Kindes bezogen werden.

Partnerschaftsbonus

Partnerschaftsbonus können bei gemeinsamer Teilzeitarbeit beider Eltern geltend gemacht werden. Dafür müssen sie jeweils in Teilzeit mindestens vier Monate lang parallel zwischen 25 und 30 Wochenstunden arbeiten, dann erhalten sie jeweils vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate. Es ist auch eine entsprechende Regelung für Alleinerziehende vorgesehen.

Flexibilisierung der Elternzeit

Auch weiterhin besteht pro Elternteil der Anspruch auf 36 Monate unbezahlte Elternzeit bis zum 3. Lebensjahr des Kindes. Davon können aber 24, statt bisher 12 Monate, zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes eingesetzt werden. Eine Zustimmung des Arbeitgebers ist nicht mehr erforderlich. Zudem kann Elternzeit auf drei Zeitabschnitte pro Elternteil ohne Zustimmung des Arbeitgebers aufgeteilt werden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage zum ElterngeldPlus    und auf den Internetseiten des BMFSFJ   .


Soziale Sicherung in Deutschland

Die folgenden Dokumente enthalten die wichtigsten Informationen zu Kindergeld, Bundeselterngeld, Mutterschutz und vieles mehr.

Wir stellen Ihnen die Broschüre in den Sprachen deutsch, englisch, französich, spanisch, italienisch und türkisch zur Verfügung.

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