Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

Dokumente

Rektoratsbeschluss Vertragsverlängerung wegen Kinderbetreuung
Rektoratsbeschluss.pdf (42,7 KB)  vom 14.05.2014

Leitfaden Erstgespräch Mutterschutz
gespLeitF_mutterschutz.pdf (271,2 KB)  vom 16.02.2017

Leitfaden Gespräch Elternzeit
gespLeitF_elternzeit.pdf (300,8 KB)  vom 16.02.2017

Leitfaden Gespräch Wiedereinstieg
gespLeitF_wiedereinstieg.pdf (310,3 KB)  vom 16.02.2017

Antrag auf Vertragsverlängerung für die Zeiten des Mutterschutzes, der Elternzeit und/oder eines Beschäftigungsverbotes
antrag_vertragsverlaengerung_muschu.pdf (124 KB)  vom 16.02.2017

Veränderungsanzeige Personalgrunddaten
veraenderungsanzeige.pdf (197,7 KB)  vom 02.03.2017

Broschüre: Leitfaden zum Mutterschutz
mutterschutzgesetz-data.pdf (2,2 MB)  vom 02.03.2017

Broschüre Elterngeld, ElterngeldPlus und Elternzeit
elterngeld-elterngeldplus-und-elternzeit-data.pdf (3,4 MB)  vom 21.02.2017

Kontakt

Familienbüro der Martin-Luther-Universität

Telefon: 0345/ 55 21 357
Telefax: 0345/ 55 27 099

Barfüßerstraße 17
06108 Halle (Saale)

Weiteres

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Arbeiten mit Kind(ern)

Vertragsverlängerung wegen Kinderbetreuung

Als familiengerechte Hochschule hat sich die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg im Rahmen des audits familiengerechte hochschule in dem Rektoratsbeschluss vom 26. November 2013 dazu verpflichtet, die Nachteile, die für die wissenschaftliche Qualifikation durch die Betreuung von Kindern unter 18 Jahren im eigenen Haushalt entstehen, auszugleichen. Hierzu werden auf Antrag die Arbeitsverträge von wissenschaftlichen Mitarbeitern/innen auf Qualifikationsstellen (Befristung nach § 2 Abs. 1 WissZVG) wegen Kinderbetreuung im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten der Hochschule verlängert. Die Verlängerung umfasst im Regelfall 2 Jahre für das erste Kind und ab dem zweiten Kind 1 Jahr je Kind.

Antragsstellung:

  • Diese Verlängerung erfolgt auf Antrag der/des Beschäftigten auf dem Dienstweg an den/die Dekan/in der jeweiligen Fakultät.
  • Der Antrag sollte spätestens am 01. Oktober vor Ablauf des befristeten Vertrages für Verlängerungen im folgenden Jahr gestellt werden.

Endet beispielsweise ein Arbeitsvertrag im Jahr 2020, sollte der Verlängerungsantrag bis zum 01. Oktober 2019 gestellt werden.

  • Dem Antrag sollten das Qualifikationsziel, der aktuelle Arbeitsstand und die familiäre Situation zu entnehmen sein.
  • Zusätzlich sollte dem Verlängerungsantrag ein konkreter Zeit- und Arbeitsplan, die Qualifizierungserklärung und eine Stellungnahme der/des Vorgesetzten bzw. Professorin/Professors angefügt werden.

Bitte beachten Sie:

  • Dieses Verfahren gilt für Beschäftigte auf Haushaltsstellen, deren Arbeitsverträge auf der Grundlage nach § 2 Abs. 1 WissZeitVG wegen einer Qualifikation befristet sind.
  • Angaben zu Ihrer Befristung finden Sie in Ihrem Arbeitsvertrag.
  • Beschäftigte der Medizinischen Fakultät sind, nach Auskunft des zuständigen Dekanats, nicht an das Verfahren und nicht an die Frist (1. Oktober) gebunden. Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Dekanat der Medizinischen Fakultät.

Den vollständigen Rektoratsbeschluss vom 26.11.2013, der das Verfahren zur Vertragsverlängerung von wissenschaftlichen Mitarbeitern/innen auf
Qualifikationsstellen wegen Kinderbetreuung (§ 2 Abs. 1 WissZVG) regelt, finden Sie hier:
Rektoratsbeschluss.pdf (42,7 KB)  vom 14.05.2014

Vertragsverlängerung für die Zeiten des Mutterschutzes, der Elternzeit und/oder eines Beschäftigungsverbotes

Beschäftigte die nach §  2  Abs. 1 WissZeitVG befristet sind, können eine Vertragsverlängerung um die Zeiten des Mutterschutzes, der Elternzeit und/oder eines Beschäftigungsverbotes beantragen.


Gesprächsleitfäden: Muttschutz, Elternzeit und Wiedereinstieg an der MLU

Unter der Seite Abteilung 3 - Personal Mutterschutz/ Elternzeit finden Sie die Rubrik Gesprächsleitfäden. Diese stellen ein Serviceangebot der Verwaltung für Dienstvorgesetzte und Beschäftigte dar. Es besteht keinerlei Verpflichtung diese zu verwenden oder auszufüllen, sie führen Sie jedoch durch die wichtigen Aspekte rund um Mutterschutz, Elternzeit und den Wiedereinstieg in den Beruf.

Der Leitfaden für ein Erstgespräch zum Mutterschutz soll Mitarbeiterinnen und Vorgesetzten die Planung für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie beim Vorliegen einer Schwangerschaft erleichtern und erörtert die wichtigsten Punkte des Mutterschutzes.

Bei den Vorbereitungen der Vereinbarkeit von Beruf und Familie nach der Geburt steht der Leitfaden für ein Gespräch zur Elternzeit zur Verfügung, der die Gesprächspartner/innen durch die wichtigen Aspekte rund um das Thema Elternzeit führt.

Der dritte Leitfaden für ein Gespräch zum Wiedereinstieg nach der Elternzeit soll Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern und Vorgesetzten die Planung des Wiedereinstiegs in das Berufsleben nach der Elternzeit unter dem Gesichtspunkt der Vereinbarkeit von Beruf und Familie erleichtern.

Alle drei Leitfäden dienen der internen Abstimmung und Information über wesentliche rechtliche Rahmenbedingungen und organisatorische Erfordernisse.


Kindergeld - Zuständigkeitswechsel der Familienkasse

Ab dem 01. Oktober 2018 wird die Kindergeldbearbeitung für die Bediensteten des Landes Sachsen-Anhalt von den Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit wahrgenommen.

Weiterführende Informationen erhalten Sie über folgende Links:


Universitätsbezogene Hinweise

Eine Auflistung der Spiel-, Still- und Wickelmöglichkeiten an der MLU finden Sie unter Allgemeine Informationen.

Kontakte zu AnsprechpartnerInnen der Fakultäten, den Gleichstellungsbeauftragten und weiteren Anlaufstellen finden Sie unter Familienbeauftragte & weitere AnsprechpartnerInnen.

Formulare, die von der Universität bereitgestellt werden, zum Beispiel zur Anzeige der Schwangerschaft oder eine Veränderungsanzeige finden Sie  unter der Personalabteilung oder unter Broschüren, Dokumente, Gesetzestexte.

Beschäftigte, die an der Universität studieren, finden unter Studieren mit Kind(ern) ergänzende Informationen.

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