Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

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Aus dem Akademischen Senat

Senatssitzung vom 17. Oktober 2012

Am 17. Oktober traf sich der Senat zu seiner ersten regulären Sitzung nach der vorlesungsfreien Zeit.

In Vertretung des Rektors, der wegen der Anhörung vor der Unterarbeitsgruppe des Wissenschaftsrats zu den „Kleinen Fächern“ später zur Sitzung kam, übernahm Prorektorin Birgit Dräger vorerst die Leitung der Senatssitzung.

Sie informierte den Senat über die Gründung von German U 15. Dabei handelt es sich um einen Verein der großen deutschen Volluniversitäten, in dem die Universität Leipzig vertreten ist. Die Aufnahme weiterer Universitäten ist nicht vorgesehen. Die Entwicklungen müssen vor dem Hintergrund der Konsequenzen für die gesamte Universitätslandschaft interessiert verfolgt werden.

Zur W-Besoldung trug die Prorektorin vor, dass es aufgrund der gerichtlichen Entscheidungen einen Vorschlag für die Gestaltung seitens des Finanzministeriums gab. Dieser Vorschlag wurde jedoch vom Wissenschaftsministerium mit alternativen Vorschlägen beantwortet.

Danach berichteten der Rektor und die Prorektorin für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs aus der Unterarbeitsgruppe „Kleine Fächer“. Sie bezeichneten die Stimmung als sehr freundlich und informierten, dass auch die Prorektoren aus Jena und Leipzig sowie die Dekane der Philosophischen Fakultäten I und II und darüber hinaus Fachvertreter beteiligt waren.

Strategisch wurde das Ziel verfolgt, keine Spardiskussion zu eröffnen. Aus den Anmerkungen der Vertreter des Wissenschaftsrats wurde deutlich, dass an der Überarbeitung des Studienprofils und der Kooperation mit Jena und Leipzig gearbeitet werden muss. Deshalb wird davon ausgegangen, dass in diesem Sinne Empfehlungen des Wissenschaftsrats ergehen können.

Der Rektor beschloss den Punkt Informationen des Rektorats mit dem Hinweis, dass am 24. Oktober die Unterarbeitsgruppe „Agrar- und Lebenswissenschaften“ in Halle tagt und am 30. November die Unterarbeitsgruppe „Ingenieurwissenschaften“ in Magdeburg zusammentrifft.

Studien- und Prüfungsordnungen der Medizinischen Fakultät

Zur Entscheidung lag der Antrag der Medizinischen Fakultät auf Änderung der Studien- und Prüfungsordnung für den BA-Studiengang Gesundheits- und Pflegewissenschaften (180 LP) und die Fachspezifische Ordnung für das Auswahlverfahren zum BA-Studiengang Gesundheits- und Pflegewissenschaften (180 LP) vor. Die notwendigen Änderungen resultierten aus Empfehlungen der Akkreditierungsagentur. Sie bezogen sich in der Studien- und Prüfungsordnung u. a. auf Zulassungsvoraussetzungen, die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen, Praktika bzw. die Formen der Modulleistungen. In der Fachspezifischen Ordnung für das Auswahlverfahren wurde das Verfahren der Ranglistenbildung für Bewerber geändert. Der Empfehlung der Kommission Studium und Lehre folgend, befürwortete der Senat die Änderungsvorschläge.

Schließung eines Berufungsverfahrens

Die Naturwissenschaftliche Fakultät II beantragte die Schließung des Berufungsverfahrens für die W3-Prof. „Organische Chemie, Photovoltaik / Regenerative Energien“. Die Begründung für die Schließung war, dass keine Kandidaten mehr auf der Berufungsliste zur Verfügung standen. Der Senat folgte dem Anliegen und stimmte der Schließung des Verfahrens zu.

Denominationsänderung

Bevor der Senat sich den Anträgen auf Ausschreibung und Stellenfreigabe für Professuren widmete, entschieden die Senatoren, der Änderung der Denomination für die W3-Prof. British and American Studies in W2 „Fachdidaktik Englisch mit Fachaufsicht Fachdidaktik Russisch“ zuzustimmen.

Ausschreibungen

Breiten Raum nahmen in der Sitzung die Diskussionen zu den Stellenfreigaben und Ausschreibungen ein. Hintergrund war der am 10.10.12 gefasste Beschluss, der die Kriterien definiert, unter denen bis zum 1.04.2013 entsprechende Anträge auf Stellenausschreibungen für Professuren geprüft werden sollen (Newsletter Sondersenat 10.10.12).

Im Ergebnis dazu sprachen sich die Senatoren dafür aus, folgende W-Stellen zur Ausschreibung freizugeben:

W3-Prof. „BWL, insbesondere Personalwirtschaft und Business Governance“

W3-Prof. „VWL, insbesondere Monetäre Makroökonomik“

W3-Prof. „Osteuropäische Geschichte mit dem Schwerpunkt Geschichte Polens und Ostmitteleuropas“

W2-Prof. „Fachdidaktik Englisch mit Fachaufsicht Fachdidaktik Russisch“

W3-Prof. „Experimentelle Pharmakologie für Naturwissenschaftler“

W2-Prof. „Theoretische Physik (Mesoskopische Quantendynamik)“

W3-Prof. „Innere Medizin / Kardiologie“

W3-Prof. „Innere Medizin / Gastroenterologie“.

Zu diesen Stellen verabschiedete der Senat zudem die vorgelegten Ausschreibungstexte.

Zur W3-Prof. „Klinische Epidemiologie“ bestand die Aufgabe des Senats, den vorgelegten Text zur Beschreibung der Professur zu verabschieden und die Stelle freizugeben. Hintergrund ist ein Rufabwehrverfahren.

Der Senat stimmte nach Erläuterung der Spezifik sowohl dem vorgelegten Text als auch der Freigabe der Stelle zu.

Zu den Ausschreibungsanträgen lagen zusätzlich die Vorschläge für die Zusammensetzung der Berufungskommissionen vor. Diesen Vorschlägen stimmte der Senat mit kleineren Veränderungen zu einzelnen Kommissionen zu.

Berufungen

Zur Entscheidung standen vier Berufungslisten. In allen Fällen folgte der Senat der Empfehlung der Berufungsprüfungskommission. Damit kann die Ruferteilung an die jeweils Erstplatzierten für folgende Listen erfolgen:

W2-Prof. „Gastrointestinale Tumorbiologie“

W3-Prof. „Pathologie“

W3-Prof. „Geburtshilfe“

W2-Prof. „Agrar-, Ernährungs- und Umweltpolitik“.

Besetzung von Senatskommissionen

Nach dem Auslaufen der Amtszeiten für die Statusgruppen 2 und 3 in den Gremien war es notwendig, die Senatskommissionen nach zu besetzen. Der Senat folgte in diesem Zusammenhang den dazu aus den Statusgruppen unterbreiteten Vorschlägen. Die aktuelle Zusammensetzung kann im Internet nachgelesen werden unter: http://verwaltung.uni-halle.de/senat_der_verwaltung/zusammensetzg_senatskommission.

Ständige Kommission zur Untersuchung von Vorwüfen und Fehlverhalten

Im Juli verabschiedete der Senat die „Ordnung über das Verwaltungsverfahren bei Gewalt, Bedrohung und sexueller Belästigung durch Studierende“ (vgl. Amtsblatt Nr. 8), die Ende August in Kraft  getreten ist. Wesentliches Element dieser Ordnung ist die Bildung einer Untersuchungskommission, deren Mitglieder gestern im Senat benannt wurden.

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