Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

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Yvonne Hellwig-Laich, Abteilung 1 Studium und Lehre, Referat 1.3

Telefon: 0345 55 21356
Telefax: 0345 55 27608

Raum 8
Barfüßer Straße 17
06108 Halle (Saale)

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Für Studierende

So funktioniert's! Deine Bewerbung um ein Deutschlandstipendium an der MLU Halle-Wittenberg


Allgemeine Information zum Bewerbungsverfahren für das Deutschlandstipendium zum jeweiligen Wintersemester

Das Deutschlandstipendium belohnt Leistung und gesellschaftliches Engagement. Die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg vergibt seit dem Wintersemester 2011 Deutschlandstipendien an leistungsstarke und begabte Studierende. Nachfolgend finden Sie wichtige Informationen für die Bewerbung um ein Deutschlandstipendium.

Ich bin für Sie erreichbar

Frau Yvonne Hellwig-Laich
Telefon: (0345) 55 21356
E-Mail:

Büro: Barfüßerstraße 17, 2. Etage, Raum 8, 06108 Halle (Saale)

Geänderte Sprechzeiten 2024 für eine persönliche Beratung!
Montag, Dienstag, Donnerstag von 10-12 Uhr. Zusätzlich auch am Dienstag und Donnerstag von 13-14 Uhr.

Kontaktieren Sie mich auch gerne per E-Mail oder telefonisch.

Außerhalb der Sprechzeiten sind Termine nach vorheriger Vereinbarung ebenfalls möglich.

Regelung zur Anpassung der Regelstudienzeit aufgrund der Covid-19-Pandemie

Aufgrund der Covid-19-Pandemie wurde eine Regelung zur Anpassung der Regelstudienzeit gemäß der Coronasatzungen der MLU (hier am Ende) getroffen. Für Studierende, die im

  • Sommersemester 2020
  • Wintersemester 2020/2021
  • Sommersemester 2021
  • Wintersemester 2021/2022

immatrikuliert und nicht beurlaubt waren, wird die Regelstudienzeit um bis zu vier Semester erhöht. Das bedeutet, dass das Deutschlandstipendium um bis zu vier Semester über die Regelstudienzeit im jeweiligen Studiengang hinaus bezogen werden kann.

I. Bewerbung und Vergabe

1. Wer kann sich für ein Deutschlandstipendium bewerben?

Bewerben können sich

  • Studierende aller Fachrichtungen der MLU, die die Regelstudienzeit in ihrem Studiengang noch nicht überschritten haben, sowie
  • Studienbewerberinnen und -bewerber, die die erforderlichen Zugangsvoraussetzungen erfüllen und vor der Aufnahme des Studiums an der MLU stehen und die sich durch sehr gute Leistungen im Studium oder in der Schule auszeichnen.

Nicht förderfähig sind Studierende,

  • die eine Verwaltungsfachhochschule besuchen, sofern sie als Beschäftigte im öffentlichen Dienst Anwärterbezüge oder ähnliche Leistungen aus öffentlichen Mitteln erhalten.
  • Promotionsstudierende,
  • Studierende im Studienkolleg der MLU,
  • Nebenhörer*innen sowie Gasthörer*innen,
  • Erasmus-Austauschstudierende ausländischer Universitäten

2. Was sind die Kriterien für die Auswahl?

Zusätzlich zu hervorragenden Leistungen im Studium oder in der Schule werden Kriterien wie Auszeichnungen und Preise, eine abgeschlossene Berufstätigkeit, außerschulisches oder außerfachliches Engagement sowie persönliche und soziale Umstände berücksichtigt. Für diese zusätzlichen Kriterien erfolgt eine Bewertung nach Punkten gemäß der Anlage zur Satzung der MLU für die Vergabe von Deutschlandstipendien vom 08.04.2020.

3. Wie hoch ist das Stipendium?

Die Förderung beträgt 300 € monatlich. Das Stipendium wird einkommens- und elternunabhängig gewährt und nicht auf BAföG-Leistungen angerechnet.

4. Wie lange beträgt die Förderdauer?

Die Stipendien werden in der Regel für zwei Semester bewilligt. Eine Verlängerung des Stipendiums bis maximal zum Ende der Regelstudienzeit ist nach einer erneuten Bewerbung und Prüfung des Antrages durch die Auswahlkommission der MLU möglich. Voraussetzung für die Bewilligung ist, dass der MLU die finanziellen Mittel zur Verfügung stehen.

5. Zu welchen Terminen kann ich mich bewerben?

Die nächste Bewerbungsphase für das Wintersemester 2025/2026 startet im nächsten Sommersemester 2025.

Zusätzlich werden die Bewerbungsfristen für 2025 im StudIP, im Online-Löwenportal, auf den Social-Media-Kanälen (Facebook, Instagram und X) sowie in den Fakultäten bekanntgegeben.

Die Vergabe der Deutschlandstipendien an der MLU erfolgt einmal jährlich zum Wintersemester.

6. Wie kann ich mich bewerben?

Die Bewerbung erfolgt ausschließlich über ein Onlineportal, welches für den Zeitraum der Bewerbungsfrist freigeschaltet ist. Während eines aktiven Bewerbungszeitraumes stellen wir Ihnen auf unserer Internetseite eine Checkliste zur Verfügung, welche Unterlagen für Ihre Bewerbung einzureichen sind. Alle notwendigen Unterlagen sind digital in PDF-Dateien über das Bewerberportal einzureichen.

7. Wer entscheidet über die Vergabe des Stipendiums?

Die Auswahlkommission der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg entscheidet nach sorgfältiger Prüfung aller vollständigen und fristgerecht eingegangenen Bewerbung über die Vergabe der Deutschlandstipendien. Die Zusammensetzung der Auswahlkommission erfolgt gemäß § 6 der Satzung zur Vergabe der Deutschlandstipendien vom 08.04.2020.

8. Ist eine erneute Bewerbung nach einer Absage möglich?

Ja, auch nach einer Absage ist eine erneute Bewerbung für das Deutschlandstipendium möglich. Weitere Möglichkeiten für die Bewerbung um andere Stipendien finden Sie auf den Portalen

II. Parallele Förderungen zum Deutschlandstipendium

1. Sind parallele Stipendienförderungen möglich?

Das richtet sich nach Höhe und Art der Stipendienförderungen. Grundsätzlich gilt: Wer schon eine begabungs- und leistungsabhängige materielle Förderung erhält, die durchschnittlich 30 Euro oder mehr pro Monat beträgt, kann kein Deutschlandstipendium bekommen. Eine detaillierte tabellarische Übersicht zur Zulässigkeit des gleichzeitigen Bezugs anderer Stipendien mit dem Deutschlandstipendium finden Sie hier    (Stand: Januar 2021). Diese Übersicht wird regelmäßig aktualisiert.
Bitte erkundigen Sie sich im Zweifelsfall bei der Ansprechpartnerin Frau Yvonne Hellwig-Laich (siehe auch Kontaktfeld rechts).

2. Kann man gleichzeitig mit einem DAAD-Stipendium und dem Deutschlandstipendium gefördert werden?

Wer ein DAAD-Vollstipendium erhält, kann nicht gleichzeitig das Deutschlandstipendium beziehen, da beide Stipendien begabungs- und leistungsabhängig sind. Allerdings kann man sich während des Bezugs eines DAAD-Vollstipendiums vom Deutschlandstipendium beurlauben lassen. Erhält man dagegen ein Teilstipendium des DAAD, kann man das Deutschlandstipendium parallel beziehen.

III. Beurlaubung und Auslandsaufenthalt

1. Wird das Deutschlandstipendium fortgezahlt, während man vorübergehend im Ausland studiert (z. B. Erasmus+)?

Das Stipendium wird auch dann fortgezahlt, wenn man sich in einem fachrichtungsbezogenen Auslandsaufenthalt befindet. Vorausgesetzt, man geht während der Dauer der Förderung ins Ausland. Das gilt unabhängig von einer eventuellen Beurlaubung an der Hochschule, die das Stipendium vergibt. Studiert man über das ERASMUS-Programm im Ausland, wird das Deutschlandstipendium auch dann fortgezahlt, wenn man als Stipendiat*in gleichzeitig einen Mobilitätszuschuss vom Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) erhält.

2. Ist es möglich, sich vom Deutschlandstipendium beurlauben zu lassen?

Ja. Gründe hierfür sind beispielsweise Mutterschutz, Elternzeit oder ein vom DAAD gefördertes Auslandsstudium. Während der Beurlaubung wird das Stipendium nicht ausgezahlt. Mit Fortsetzung des Studiums verlängert sich der Bewilligungszeitraum um die Dauer der Beurlaubung.

3. Kann das Deutschlandstipendium während einer Beurlaubung weiter bezogen werden, wenn in dieser Zeit ein dem Studium dienliches Praktikum absolviert wird?

Hier ist zwischen Pflichtpraktika im In- und Ausland und sonstigen Praktika zu unterscheiden. Verpflichtende Inlandspraktika sind in das Studium integriert und stehen einer Auszahlung des Stipendiums nicht entgegen. Ähnlich verhält es sich mit Auslandspraktika, soweit sie in der jeweiligen Studienordnung vorgesehen sind; sie können als "fachrichtungsbezogene Auslandsaufenthalte" angesehen werden. Lässt sich die Stipendiatin oder der Stipendiat für sonstige Praktika beurlauben, die in der jeweiligen Studienordnung nicht vorgesehen sind, wird das Stipendium in dieser Zeit nicht weiter gezahlt.

IV. Auswirkungen auf Sozialleistungen und Steuern

1. Wird das Deutschlandstipendium auf andere Sozialleistungen angerechnet (außer BAföG)?

Nein. Das Deutschlandstipendium wird grundsätzlich nicht auf andere Sozialleistungen, wie zum Beispiel Bürgergeld, angerechnet. Eine Ausnahme stellt der Bezug von Wohngeld dar.

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