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- Themenseite Anerkennung von Prüfungsleistungen
- Themenseite Beurlaubung
- Löwenportal: Modul- und Prüfungsanmeldung
Prüfungen
Unabhängig von Studienrichtung und Abschlussart gilt: In jedem Semester stehen Prüfungen an. Wer die Aufwände dafür unterschätzt, verspielt eventuell gute Prüfungsergebnisse – ein häufiger Fehler gerade in der Anfangszeit des Studiums. Diese Webseite ist also: Prävention.
In nicht-modularisierten Studiengängen (das sind wenige Staatsexamens-Abschlüsse) ist vieles anders geregelt als hier beschrieben, insbesondere die Prüfungsanmeldung. Auch darüber hinaus sind Universität und Studienangebote zu vielfältig, um jeden Anwendungsfall hier exakt abbilden zu können.
Kleiner Exkurs vorab: Module als Maßeinheit für Ihr Studium
- Ein „Studium“ ist die Summe aus Modulen, die wiederum aus mehreren Einzelteilen bestehen können (Vorlesung, Seminar, Übung, …). Unterschieden wird zwischen Pflichtmodulen und Wahlpflichtmodulen. Welche Module belegt werden müssen, regelt die jeweilige Studien- und Prüfungsordnung (StPO).
- In Ihrem persönlichen Löwenportal-Account finden Sie die für Ihr Studium gültigen Übersichten und auch die Modulhandbücher, die zu Ihrem Studiengang gehören. Dort und in der jeweiligen StPO sind die Module mit ihren Studien- und Prüfungsleistungen und Modulvorleistungen exakt beschrieben. Welche zu erbringenden Leistungen anstehen und in welcher Form geprüft wird, ist also vom jeweiligen Modul abhängig.
- Prüfungsleistungen in Modulen werden entweder benotet oder mit bestanden oder nicht bestanden bewertet. Ob und in welchem Maße die benotete Prüfungsleistung in die Abschlussnote einfließt, ergibt sich aus der StPO. Nicht bestandene Prüfungsleistungen können insgesamt zweimal wiederholt werden. Ausnahme: Die Bachelor-/Master-Abschlussarbeit (Abschlussmodul) kann nur einmal wiederholt werden.
- Modulvorleistungen müssen bestanden sein, um zur eigentlichen Prüfungsleistung zugelassen zu werden; Modulvorleistungen können unbegrenzt wiederholt werden.
- Aber auch unbenotete Studienleistungen müssen erfüllt und bestanden werden, um ein Modul erfolgreich abzuschließen; auch Studienleistungen können unbegrenzt wiederholt werden.
- Abgeschlossene Module sind „Etappenziele“, die zur Verbuchung von Leistungspunkten (LP, auch Credit Points) führen. Lesen Sie zur Gesamtthematik auch unsere Themenseite über Module, Leistungspunkte und ASQ .
Erste Hürde nicht verpassen: Modulanmeldung zu Semesterbeginn
- Für das Semester geplante Module müssen zum Semesterbeginn im Löwenportal angemeldet werden. Nur in angemeldeten Modulen ist später auch die Prüfungsanmeldung möglich.
- Die zu einem Modul gehörenden Lehrveranstaltungen buchen Sie über Stud.IP, also einem anderen Tool. Üblicherweise sind Module (im Löwenportal) mit zugehörigen Lehrveranstaltungen (im Stud.IP) über Links miteinander verknüpft.
- Das Einbuchen in Seminare oder Vorlesungen steht also mit der Modulanmeldung in Verbindung, ist aber ein unabhängiger Vorgang – der übrigens auch schon vor der Modulanmeldung erledigt werden kann!
- Anleitungen, Tipps und Tricks rund um Stud.IP und das Löwenportal finden Sie in unserem YouTube-Kanal .
Zweite Hürde: Prüfungsanmeldung im laufenden Betrieb
- Prüfungen müssen in einem bestimmten Zeitfenster, spätestens zwei Wochen vor einer Prüfung, angemeldet werden. Die genauen Fristen werden im Löwenportal angezeigt und gegebenenfalls zusätzlich in der jeweiligen Lehrveranstaltung kommuniziert.
- Die Anmeldung läuft erneut im Löwenportal. Achten Sie auf die korrekte Auswahl.
- Angeboten werden in der Regel mindestens zwei Termine. Faustregel: #1 am Ende der Vorlesungszeit (also vor den „Ferien“, die eigentlich keine sind), #2 am Ende des Semesters (nach den „Ferien“) oder im darauffolgenden Semester.
Prüfungszeit, Abmeldung, Fehlversuche, Verbuchung
- Die eben erwähnten Termine sind nicht gleichzeitig zu verstehen als Versuche. Sollten Sie den Termin #1 aus irgendwelchen Gründen (zeitliche Überschneidung von Prüfungen, Krankheit, nicht ausreichend Vorbereitungszeit etc.) nicht wahrnehmen können, können Sie sich auch für den Termin #2 anmelden.
- Studierende dürfen sich zwei Fehlversuche leisten (im Abschlussmodul nur einen). Der dritte Anlauf muss sitzen, sonst ist das Modul „endgültig nicht bestanden“. Dieser Status führt unabhängig aller sonstiger Studienerfolge bei Pflichtmodulen direkt zur Exmatrikulation – es gibt also keine „Ausgleich-Optionen“ wie ggf. aus der Schule bekannt. Dadurch verlieren Studierende ihren Prüfungsanspruch und das betreffende Studienfach darf deutschlandweit nicht erneut studiert werden.
- Wer in Termin #1 nicht besteht, kann in Termin #2 wiederholen usw. Unter Umständen können die Studien- und Prüfungsordnungen vorsehen, dass die Modulveranstaltung nochmal belegt werden kann.
- Ein Drittversuch kann nicht über das Löwenportal angemeldet werden, sondern durch persönliche Vorsprache beim Prüfungsamt. Hintergrund ist z. B. die Aufklärung über die Konsequenzen des endgültigen Nichtbestehens.
- Informieren Sie sich gut über die Möglichkeiten und Fristen, sich von einer Prüfung abzumelden (z. B. Termingründe), damit kein Fehlversuch verbucht wird. Sie werden kurzfristig krank? Kontaktieren Sie umgehend Ihr Prüfungsamt und reichen Sie dort die ärztliche Bescheinigung ein.
- Wenn Sie beurlaubt sind, gelten besondere Regeln – auch für Prüfungen.
- Apropos Verbuchung: Die Prüfungsergebnisse erfahren Studierende im Bereich „Notenspiegel“ ihres Löwenportal-Accounts. Unstimmigkeiten? Lange ausbleibende Noten? Gehen Sie dieser Sache proaktiv nach – mit vernünftiger Toleranz.
Prüfungsämter: Ihr Hauptkontakt in Sachen Studien- und Prüfungsleistungen
Neben der inhaltlichen Vorbereitung auf Prüfungen sind, wie gezeigt, auch organisatorische Schritte wichtig. Ihr wichtigster Partner hierfür sind die Prüfungsämter an den Fakultäten bzw. am Zentrum für Lehrer*innenbildung.
Darum kümmern sich Prüfungsämter unter anderem:
- Probleme bei der Modul- und Prüfungsanmeldung
- Handling zur Anerkennung von Prüfungsleistungen nach Studiengang-/Hochschulwechsel (hier auch: Einstufungsbescheide) und Auslandsaufenthalten
- ggf. Anmeldung und Abgabe von Abschlussarbeiten
- Ausstellung von Bescheinigungen und Abschlussdokumenten
- Anmeldung zum 3. Prüfungsversuch
- Wechsel in eine neue Studien- und Prüfungsordnungsversion
- Entscheidung über die Anerkennung eines krankheitsbedingten Rücktrittsgrundes
- Entgegennahme der Meldung einer Schwangerschaft
Hier kann sich die Arbeitsweise der einzelnen Prüfungsämter unterscheiden. Die Prüfungsämter unterhalten eigene Seiten, die über die eben erwähnte Übersicht verlinkt/erreichbar sind. Dort erfahren Sie alle Spezifika sowie kurzfristige abweichende Öffnungszeiten.
Nicht zuständig sind die Prüfungsämter beim Thema „Allgemeine Schlüsselqualifikationen“, die in Verantwortung des ASQ-Büros liegen.
Beratung ist wichtig! Weitere Instanzen:
Fragen zu fachlichen Inhalten von Modulen sind mit den Lehrenden direkt zu besprechen. Für inhaltliche Fragen zum größeren Rahmen, also zu Ihrem (Teil-)Studiengang als solchem, sind die Fachstudienberatungen zuständig.
Etliche weitere Beratungsstellen sind zum Thema Prüfungen im engeren oder weiteren Sinne ebenfalls aussagekräftig. Eine Übersicht finden Sie bei der Allgemeinen Studienberatung, die selbst eine wichtige Anlaufstelle ist, etwa bei Studienzweifeln oder schwierigen Studienphasen.
Exemplarisch benannt für besonders wichtige Facetten seien hier auch
- das Inklusionsbüro mit Beratung zum Nachteilsausgleich für anspruchsberechtigte Studierende
- das Wohlfühlcampus-Team mit seinen zahlreichen Angeboten zur Prüfungsvorbereitung (Zeitmanagement, Lernstrategien, „Mental stark durch die Prüfung“, …)
FAQ
Wie kann ich mich gut auf Prüfungen vorbereiten?
In erster Linie durch aktive Mitarbeit in den zugrundeliegenden Lehrveranstaltungen. Außerdem:
- Nehmen Sie angebotene Tutorien wahr.
- Erfragen Sie bei Unsicherheit genauere Vorgaben bei der zuständigen Lehrperson.
- Gibt es Übungsklausuren? Fragen Sie auch bei der Fachschaft nach, ob es z. B. ältere Klausuren gibt.
- Bleiben Sie aktiv und widerstehen Sie der Möglichkeit, die Dinge laufen zu lassen, weil Ihnen Informationen fehlen.
Was sind häufig verwendete Prüfungsformate?
- Mündliche Prüfung: Leistungen und Wissen werden in einem Gespräch geprüft.
- Hausarbeit: Ein Thema des Fachgebiets wird eigenständig wissenschaftlich bearbeitet und schriftlich dargelegt.
- Klausur in Präsenz: Die Prüfung wird in den Räumen der Universität und innerhalb eines festgelegten Zeitrahmens unter Aufsicht abgelegt. Unterschieden wird zwischen schriftlichen (Lösungen auf Papier) und elektronischen Klausuren (Lösungen am Rechner, meist im MLU-Prüfungscenter).
Die möglichen Prüfungsformen sind in der Studien- und Prüfungsordnung des jeweiligen (Teil-)Studiengangs vorgegeben.
Ich habe noch nie eine elektronische Prüfung absolviert und fühle mich unsicher.
Das Prüfungscenter der MLU im Obergeschoss des „Lührmann-Komplexes“ ist zentral gelegen und gut erreichbar. Betrieben werden die hervorragend ausgestatteten Räumlichkeiten durch das Zentrum für multimediales Lehren und Lernen (LLZ). Schon vor der Corona-Phase etabliert, hat das Pandemie-Geschehen dem elektronischen Prüfungsgeschehen weiter Flügel verliehen. Die Zukunft des Prüfens ist digital – die Spielarten und Möglichkeiten sind vielfältig, geeignete Umsetzungen sind für alle Fachrichtungen denkbar. Insbesondere bei langen handschriftlichen Texten schlägt die Tastatur den Stift. Auch beim digitalen Prüfen gibt es Mechanismen für Nachteilsausgleiche.
Wer bereits im Vorhinein testen will, kann sich mit dem Prüfungssystem und den Fragetypen von Zuhause aus vertraut machen oder den Tag des offenen Prüfungscenters besuchen.
Abgesehen von den Optionen in den Bibliotheken: Bietet die Universität Räume zur professionellen Prüfungsvorbereitung?
Für Gruppenarbeiten oder zum Selbststudium im Semester sowie zur Prüfungsvorbereitung wurden an mehreren Standorten moderne Lernräume eingerichtet, die sogenannten Active-Learning-Spaces. Auch nicht-belegte Hörsäle sind tagsüber selten verschlossen und können genutzt werden.
Ich studiere mehrere Unterrichtsfächer bzw. zwei Teilstudiengänge. Wer ist zuständig?
Es gibt kein zentrales Prüfungsamt. Sind Teilstudiengänge an unterschiedlichen Fakultäten angesiedelt, müssen Sie auch verschiedene Prüfungsämter ansteuern. Gleiches gilt für einzelne Unterrichtsfächer (Gymnasium/Sekundarschule). Für Grundschulfächer und Grundlagen im Lehramt ist das ZLB-Prüfungsamt zuständig. (> Übersicht der Prüfungsämter)
Arbeiten alle Prüfungsämter gleich?
Jein. Während die großen Linien sich überall ähneln (weil die Mitarbeitenden insbesondere die Bestimmungen der zugrundeliegenden Ordnungen rechtskonform umsetzen), unterscheiden sich im Verwaltungshandeln manchmal die Prozeduren. Dies zeigt sich beispielsweise durch Nutzung unterschiedlicher Formulare oder bei der Arbeitsteilung: Mancherorts werden Aufgaben nach Instituten/Studienfächern getrennt, anderswo nach Sachfragen.
Die Prüfungsämter unterhalten eigene Seiten, die Sie über unsere Übersicht erreichen können. Dort erfahren Sie alle Spezifika sowie kurzfristige abweichende Öffnungszeiten.
+++ Diese Seite wird von der „Abteilung 1 – Studium und Lehre“ betreut (> Mail an die Redaktion) +++