Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

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Wärme sparen

Gemäß der Energieeinsparverordnung des Bundes dürfen Büros, Hörsäle, Seminarräume und Lesesäle nur noch auf maximal 19°C geheizt werden, an Handwaschbecken darf nur noch kaltes Wasser fließen. Für mehr Energieeffizienz sorgen an der MLU zudem - wo es technisch möglich ist - eine zentrale Temperatursteuerung.

Im Winter max. 19°C

Vom 1. September 2022 an dürfen Büros oder Seminarräume in öffentlichen Gebäuden nur noch auf höchstens 19°C geheizt werden. Dies regelt die EnSikuMaV   , eine Verordnung der Bundesregierung.

Kühle Flure

Flure, Treppenhäuser und sonstige Räume, die nicht dem Aufenthalt dienen, dürfen vom 1. September 2022 an in öffentlichen Gebäuden grundsätzlich nicht mehr beheizt werden. Das regelt die EnSikuMaV   , eine Verordnung des Bundes. Bitte halten Sie deshalb in der Heizperiode Türen zum Flur hin geschlossen, sodass keine Wärme dorthin entweicht.

Hände kalt waschen

Zum Händewaschen darf vom 1. September 2022 an in öffentlichen Gebäuden kein Warmwasser mehr bereitgestellt werden. Dezentrale Wassererwärmer in Sanitäranlagen müssen deshalb abgestellt werden. Dies regelt die EnSikuMaV   , eine Verordnung des Bundes.

Duschen im Sport

In den Sportgebäuden des Unisportzentrums gibt es weiterhin warmes Wasser zum Duschen.

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