Kontakt
Familienbüro
Telefon: 0345 / 55 - 21 357 und 0345 / 55 - 21 350
Telefax: 0345/55 27636
familiengerechte-hochschule...
Raum 329 (3. Etage)
Dachritzstraße 12
06108 Halle
Montag von 11 bis 13 Uhr
Mittwoch von 13 bis 15 Uhr
sowie nach Vereinbarung
Pflege von Angehörigen
Die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf/Qualifikation/Studium ist ein zentraler Bestandteil der familiengerechten Hochschule.
Auf den folgenden Seiten finden Sie die Angebote der Martin-Luther-Universität und alle wichtigen Informationen zum Thema Pflege und Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger.
Das Familienbüro berät und unterstützt Sie gern zu allen Fragen und Themen rund um das Vereinbarkeitsthema. Bei Bedarf vermittelt es an weitere universitätsinterne und -externe Unterstützungs- und Beratungsangebote.
Übersicht
Allgemeine Informationen zur Pflege
Wer sind pflegende Angehörige?
Allgemein gesprochen sind pflegende Angehörige Menschen, die einen pflegebedürftigen Menschen, egal welchen Alters, regelmäßig im Alltag oder bei pflegerischen Aufgaben unterstützen und pflegen, unabhängig davon, ob eine Verwandschaft vorliegt oder es sich um Nachbarn und Freunde handelt.
Was bedeutet Pflegebedürftigkeit?
Pflegebedürftig im Sinne des Elften Sozialgesetzbuches (SGB XI) der "sozialen Pflegeversicherung" sind Personen, die die Voraussetzungen nach §§ 14 und 15 SGB XI erfüllen:
Es sind "Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Es muss sich um Personen handeln, die körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbständig kompensieren oder bewältigen können. Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, und mit mindestens der in § 15 festgelegten Schwere bestehen."
Eine Pflegebedürftigkeit wird durch den Medizinischen Dienst festgestellt. Pflegebedürftige erhalten nach der Schwere der Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten einen Grad der Pflegebedürftigkeit (Pflegegrad) nach § 15 SGB XI .
Welche Leistungen können pflegende Angehörige über die soziale Pflegeversicherung erhalten?
Es gibt verschiedene Leistungen, die über die soziale Pflegeversicherung für die Pflege und Betreuung pflegebedürftiger Menschen in Anspruch genommen werden können. Eine vollständige Übersicht aller Pflegeleistungen finden Sie hier .
Die Pflege zu Hause kann für pflegende Angehörige mit besonderen Herausforderungen verbunden sein. Welche Unterstützungen und Hilfeleistungen bestehen, finden Sie im Überblick hier .
Notfallmappe "Ich bin vorbereitet"
Im Rahmen des „audits familiengerechte hochschule“ wird der Martin-Luther-Universität von der berufundfamilie Service GmbH die Notfallmappe „Ich bin vorbereitet“ zur Verfügung gestellt. Diese richtet sich an Beschäftigte und Studierende, die Angehörige pflegen bzw. mit einer unvorhersehbaren Pflegesituation konfrontiert werden.
In dieser Notfallmappe können alle relevanten Informationen hinterlegt werden, für den Fall, dass man selbst nicht mehr in der Lage ist, die Dinge selbst in die Hand zu nehmen. Falls ein Notfalls eintritt sind so die wichtigsten Informationen schnell griffbereit und das weitere Handeln wird erleichtert. Das umfasst z.B. persönliche und medizinische Daten, Informationen zu Versicherungen, Finanzen und bestehenden Verträgen.
Ergänzende Informationen z.B. zur Patientenverfügung, zu Vollmachten und rund um das Thema Pflege unterstützen Sie dabei, sich schon frühzeitig Gedanken zu machen.
Das Familienbüro der Martin-Luther-Universität stellt allen Studierenden und Beschäftigten der MLU die Notfallmappe "Ich bin vorbereitet" als universitätsinternen Download zur Verfügung:
Notfallmappe_berufundfamilie_MLUHalle_2024.pdf (nur intern abrufbar)
(2 MB) vom 29.04.2024