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Dokumente
Broschüre "Bessere Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf"
BMFSFJ_Broschuere_Vereinbarkeit_barrierefrei.pdf
(externe Datei)
Flyer "Bessere Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf"
BMFSFJ_WegeZurPflege_Flyer.pdf
(externe Datei)
Pflegezeitgesetz
gesamt.pdf
(externe Datei)
Familienpflegezeitgesetz
gesamt.pdf
(externe Datei)
Kontakt
Sprechzeiten
Telefon: 0345/55 21357 und 0345/55 21350
Telefax: 0345/55 27636
familiengerechte-hochschule...
Raum 329 (3. Etage)
Dachritzstraße 12
06108 Halle (Saale)
Montag von 11 bis 13 Uhr
Mittwoch von 13 bis 15 Uhr
sowie nach Vereinbarung
Beruf und Pflege
Einen Angehörigen zu pflegen geschieht aus den unterschiedlichsten Gründen heraus. Zum einen kann es sich um eine kurzzeitige Übernahme der Pflege handeln und zum anderen aber auch um eine längerfristige Pflegesicherung. In anderen Fällen vollzieht sich ein schleichender Prozess, der kontinuierlich den Pflegeumfang erhöht.
In allen Situationen müssen Entscheidungen über die Pflegeart getroffen werden. Drei Möglichkeiten kommen hierbei in Betracht. Erstens kann eine überwiegende Übernahme der häuslichen Pflege erfolgen. Eine zweite Variante besteht in der Kombination aus häuslicher Pflege und der Beteiligung von Tagespflege/ Pflegedienst. Bei der letzten Entscheidungsform handelt es sich um die Übertragung der Pflege des Angehörigen an einen Dritten, zum Beispiel an ein Pflegeheim.
Um eine Entscheidung treffen zu können, sollten grundlegende Fragen im Vorfeld geklärt werden.
- Ist eine familiäre Unterstützung vorhanden?
- Inwieweit ist die Vereinbarkeit von Berufstätigkeit und Pflege möglich?
- Kann die Finanzierung des Lebensunterhaltes gewährleistet werden?
- Ist der Pflegegrad zumutbar?
- Welche persönlichen Faktoren müssen beachtet werden?
Vereinbarkeit von Beruf und Pflege an der MLU
Die Martin-Luther-Universität bietet ihren Beschäftigten Anpassungsmöglichkeiten für die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege.
Informationen, Regelungen und Formulare für pflegende Beschäftigte der MLU stellt die Abteilung 3 - Personal bereit:
Arbeiten und Pflegen an der Martin-Luther-Universität
Beratungsangebote und AnsprechpartnerInnen zum Thema Pflege stellt das Familienbüro für Sie auf der Seite "Pflegeberatung" bereit.
Pflegezeit und Familienpflegezeit
Die Pflegezeit und die Familienpflegezeit unterstützen ArbeitnehmerInnen in pflegeintensiven Phasen, um die Pflege von nahen Angehörigen abzusichern. Mit Inkrafttreten des "Gesetzes zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf" wurden das Pflegezeitgesetz und das Familienpflegezeitgesetz zum 01. Januar 2015 geändert. Dadurch hat sich die Gesetzeslage in folgenden wesentlichen Punkten geändert:
- Erweiterung des Begriffs naher Angehörige,
- Zahlung eines Pflegeunterstützungsgelds als Entgeltersatz bei kurzfristiger Arbeitsverhinderung nach §2 PflegeZeitG,
- Ausweitung der Fallgruppen, in denen eine vollständige Freistellung/ Teilzeit als Pflegezeit bis zu 6 Monaten nach §3 PflegeZeitG möglich ist, über die Pflegezeit auch für Betreuung eines minderjährigen Pflegebedürftigen und zur Sterbebegleitung,
- Höchstgrenze von 24 Monaten bei Kombination von Pflegezeit und Familienpflegezeit je pflegebedürftigen Angehörigen,
- Einführung eines Rechtsanspruchs auf Familienpflegezeit,
- Finanzielle Absicherung während Pflege- und Familienpflegezeit durch einen Rechtsanspruch auf ein zinsloses Darlehen.
Für Beamte des Landes Sachsen-Anhalt sind die Regelungen nach §§2 bis 4, §7 Abs. 3 und 4 PflegeZeitG entsprechend anwendbar. (§ 22 Abs. 2 UrlVO LSA) Damit können sie Sonderurlaub ohne Besoldung zur kurzfristigen Arbeitsverhinderung sowie zur Pflegezeit, zur Freistellung/Teilzeit wegen Betreuung eines minderjährigen Pflegebedürftigen bzw. zur Sterbebegleitung für die nach dem Pflegezeitgesetz bestimmte Dauer geltend machen. Ein Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld für Beamte des Landes Sachsen-Anhalt besteht bisher nicht.
Detaillierte Übersichten zur Pflegezeit und Familienpflegezeit finden Sie in der Broschüre "Bessere Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf" sowie in dem gleichnamigen Flyer .
Die notwendigen Antragsformulare finden Sie im Servicebereich zur Familienpflegezeit beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Hier finden Sie die vollständigen Gesetzestexte zum Pflegezeitgesetz (PflegeZG) sowie zum Familienpflegezeitgesetz (FPfZG) .