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Katrin Rehschuh
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Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Stabsstelle des Rektors
06099 Halle (Saale)
Aus dem Akademischen Senat
Sitzung vom 8. Juni 2011
Der Rektor begrüßte zur Juni-Senatssitzung. Routinemäßig begann der Senat mit den Informationen des Rektorats:
Der Rektor Prof. Dr. Udo Sträter machte unter diesem Punkt auf einen Plagiatsfall aufmerksam, der anonym angezeigt wurde und sich auf die Philosophische Fakultät I bezieht. Dieser Fall veranlasste dazu, sich innerhalb der Universität über das grundsätzliche Prozedere abzustimmen. Es wurde herausgearbeitet, dass derartige Dinge in die Kompetenz der Fakultäten fallen. So ist im Promotionsausschuss anhand der Unterlagen zu prüfen, ob ein Anfangsverdacht der Täuschung vorliegt. In die Arbeit des Promotionsausschusses werden der Rektor, der Ombudsmann, das Justitiariat und der Pressesprecher einbezogen. Kommt der Promotionsausschuss zu der Auffassung, dass der Anfangsverdacht vorliegt, wird die Hauptprüfung eingeleitet.
Des Weiteren bezog sich Professor Sträter in seinen Ausführungen auf die Genehmigung des Sonderforschungsbereichs zum Thema „Polymere unter Zwangsbedingungen“. Dieser SFB wurde neu eingerichtet und ist in Kooperation mit der Universität Leipzig und dem Fraunhofer-Institut für Werkstoffmechanik entstanden. Sprecher ist Prof. Dr. Thomas Thurn-Albrecht.
Der Rektor informierte außerdem darüber, dass Prof. Dr. Wolfgang Ruf den Händel-Preis 2011 erhielt, dass vom 29.Juni bis 1. Juli die Japan-Tage an der Universität und am 1. Juli die Lange Nacht der Wissenschaften stattfinden werden.
Er gab den Hinweis zur Podiumsdiskussion mit dem Thema „Frauenquote – Ja, bitte?!“ Termin: 8. Juni um 19:00 Uhr in Anwesenheit des Ministerpräsidenten.
Entgegen der Ankündigung in der letzten Senatssitzung wird der Juli-Senat – wie gewohnt – 14:00 Uhr im Hallischen Saal tagen – so der Rektor abschließend unter dem TOP Informationen des Rektorats.
Diskutiert wurde des Weiteren auf Initiative von Prof. Dr. Wilfried Grecksch zur Bewerbungs- und Zulassungsordnung für die Masterstudiengänge an der Martin-Luther-Universität. Der Senat hatte dazu in der April-Sitzung entschieden und Änderungen vorgenommen, deren Tragweite man nicht sofort erkennen konnte.
Im Fazit der dazu geführten Diskussion erging der Auftrag an den Prorektor für Studium und Lehre, in der Juli-Senatssitzung zum Stand der Einschreibungen in die Masterstudiengänge zu berichten.
Auf der Tagesordnung des Senats standen außerdem die Änderungen von Studien- und Prüfungsordnungen für die Masterstudiengänge Ethnologie/Social and Cultural Anthropology 45/75 LP, Ethnologie/Social and Cultural Anthropology 120 LP sowie den Bachelorstudiengang Psychologie 180 LP.
Der Senat stimmte ebenfalls der „Ordnung zur Änderung der Fachspezifischen Ordnung zur Regelung des Auswahlverfahrens für den Masterstudiengang Psychologie 120 LP“ zu. Gleiches gilt für die „Ordnung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung für den Studiengang Angewandte Sportpsychologie 120 LP (MA)“.
Aufgrund einer getroffenen Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes des Landes war eine Änderung der Allgemeinen Gebührenordnung notwendig. Bislang ist geregelt, dass Gebühren und Entgelte erhoben werden „können“. Formuliert werden muss jedoch aufgrund des Einwandes des Gerichtes, dass Gebühren und Entgelte erhoben „werden“. Aus diesen Änderungen ergeben sich weitere redaktionelle und inhaltliche Anpassungen – so die Einführungen des Kanzlers.
Dr. Martin Hecht berichtete darüber hinaus, dass es im Vorfeld der Senatssitzung eine Abstimmung mit der Statusgruppe der Studierenden gab, die weitere Novellierungsnotwendigkeiten für die Allgemeine Gebührenordnung sehen. Diese Anliegen müssen jedoch in Ruhe aufgearbeitet und geprüft werden. Deshalb sollte dieses Anliegen von der vorliegenden Novelle abgetrennt werden. In der Diskussion folgt der Senat diesem Vorschlag und stimmt in einem ersten Schritt der Änderung der Allgemeinen Gebührenordnung zu. Im Oktober soll dann im Sinne der Anliegen der Studierenden weiter verfahren werden.
Der Senat beriet außerdem über die Änderung von Denominationen für zwei Professuren. So wurde entschieden, die W2-Prof. „Molekulare Zellbiologie“ in W2-Prof. „Biosynthese und Metabolismus pharmazeutischer Wirkstoffe“ sowie die W2-Prof. „Molekulare Pathologie“ in W2-Prof. „Gastrointestinale Tumorbiologie“ umzuwidmen.
Zur Ausschreibung freigegeben wurden nach Entscheidung des Rektorats die W1-Prof. „Ökonometrie und Empirische Wirtschaftsforschung“, die W2-Prof. „Biosynthese und Metabolismus pharmazeutischer Wirkstoffe“ und die W2-Prof. „Gastrointestinale Tumorbiologie“.
Die Vorschläge für die entsprechenden Berufungskommissionen zu den o. g. Professuren, die zur Ausschreibung kommen werden, wurden ebenfalls bestätigt.
Abschließend entschied der Senat auf Antrag der Medizinischen Fakultät, das Berufungsverfahren zur W2-Prof. „Zahnärztliche Propädeutik“ zu schließen.