Kontakt
Katrin Rehschuh
Telefon: 0345 55 21002
katrin.rehschuh@rektorat.un...
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Stabsstelle des Rektors
06099 Halle (Saale)
Aus dem Akademischen Senat
Sitzung vom 10. November 2010
Der Akademische Senat traf sich am 10. November 2010 zu seiner 2. Sitzung im Wintersemester 2010/2011.
Das Rektorat informierte zu folgenden Themen:
Nach einem Beschluss der Landesregierung können die Hochschulen Sachsen-Anhalts im Falle einer Haushaltssperre auf Antrag von der Zahlung eines Konsolidierungsbeitrags befreit werden.
Neben den Verhandlungen über die Zielvereinbarungen zwischen MLU und dem Kultusministerium gilt es auch, die Verteilung der Mittel aus dem „Pakt für Forschung und Innovation“ sowie des Hochschulpakts zu erörtern.
Geistes- und Sozialwissenschaftliches Zentrum (GSZ): Die Planungen zum Bau müssen bis 30.11.2010 abgeschlossen sein, der Finanzausschuss des Landtags soll spätestens im Januar 2011 prüfen, Baubeginn soll spätestens Ende 2011 sein. Es bleibt bei einer Gesamtfläche der Bibliothek von 4400 m².
Zur Situation bei den Öffnungszeiten der Zweigbibliotheken informierte Prorektorin Birgit Dräger, dass die Bibliothekskommission im Sommersemester 2010 die Entscheidung, Öffnungszeiten der Zweigbibliotheken auch während der Vorlesungszeit im Wintersemester 2010/11 auf Grundlage von Erhebungen zu kürzen, wohl begründet getroffen hat. Hintergrund sind knappere Haushaltsmittel und ein Fehlbetrag von 260 000 Euro. Bei den betroffenen Zweigstellen handelt es sich in der Regel um eine Stunde täglich, die eher geschlossen wird. Insgesamt werden 51 Stunden wöchentlich eingespart. Ob einige Zweigbibliotheken wieder verlängert öffnen, da es auf Grund der hohen Einschreibezahlen zum Wintersemester mehr Bedarf gibt als im Sommer ermittelt, soll zwischen den Studierendenvertretern, den betroffenen Fakultäten sowie dem Prorektorat für Studium und Lehre besprochen werden.
Die Senatoren erörterten eine „Gemeinsame Vereinbarung über die Entwicklung der Stiftung Leucorea zwischen dem Kultusministerium und der Stiftung Leucorea und der MLU“ und befürworteten diese.
Der Senat beschloss eine Satzung, die eine Grundlage dafür gibt, dass die MLU Honorarprofessorinnen und -professoren sowie „außerplanmäßige Professorinnen“ und „außerplanmäßige Professoren“ bestellen kann. Möglich wird dies aufgrund der Novelle des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt, nach der die Hochschulen Professoren selbst berufen können. Die Berufung erfolgt auf Antrag des jeweiligen Fakultätsrats.
Außerdem verabschiedete der Senat einen Kooperationsvertrag der Universität mit dem „Institut für Leistungsdiagnostik und Gesundheitsförderung e. V.“ (ILUG, An-Insitut).
Weitere Entscheidungen des Senats bezogen sich auf:
- eine Denominationsänderung (W2-Prof. „Didaktik der Physik“ in „Didaktik der Physik und Chemie“),
- die Freigabe der W2-Prof. „Didaktik der Physik und Chemie“ und der W2-Prof. „Anatomie“ zur Ausschreibung,
- die Verabschiedung der Berufungslisten für die W3-Prof. „Biochemie“ (Medizinische Fakultät) und W3-Prof. „Experimentelle Physik (Funktionale Oxidische Grenzflächen)“ (Naturwissenschaftliche Fakultät II),
- vier Anträge auf Verleihung des Titels „Außerplanmäßiger Professor“,
- die Zusammensetzung von Berufungskommissionen und die Bestellung von Senatsberichterstattern,
- die Ergänzung der Senatskommissionen um die Mitglieder der Statusgruppe 3 (Studierende),
- die Zusammensetzung des Kuratoriums der Stiftung Leucorea – danach soll künftig Prof. Dr. Gesine Foljanty-Jost neben dem Rektor als Mitglied des Rektorats in diesem Gremium mitwirken,
- die Bestellung des Ausländerbeauftragten – gemäß § 17 Abs. 1 der Grundordnung entschied der Senat, Prof. Dr. Jörg Kreßler (Naturwissenschaftliche Fakultät II, Institut für Chemie) für diese Aufgabe zu bestellen und
- die Nominierung des Vertrauensdozenten der DFG. Nach dem Willen des Senats soll diese Aufgabe künftig von Prof. Dr. Helge Bruehlheide (Naturwissenschaftliche Fakultät I, Institut für Biologie) übernommen werden.
Darüber hinaus informierte der Rektor, dass Prof. Dr. Heiner Lück (Juristische Fakultät) die Aufgabe des Ombudsmanns der Universität und Prof. Dr. Martin Arnold (Naturwissenschaftliche Fakultät II, Institut für Mathematik) die Aufgabe als Stellvertreter des Ombudsmanns fortsetzen werden.