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Aus dem Akademischen Senat

Sitzung vom 14. Dezember 2011

Der Senat traf sich am 14. Dezember zu seiner regulären Dezember-Sitzung. In dieser Sitzung informierte Prof. Dr. Christoph Weiser über die Änderung des Hochschulzulassungsgesetzes. Die Änderung soll noch im Dezember vom Parlament verabschiedet werden. Daraus resultiert, dass künftig die Zulassungszahlen und die Festlegungen von NC-Fächern durch den Senat entschieden werden. Gegenwärtig laufen die Vorbereitungen zur Erarbeitung entsprechender Regelungen (Medizin und Hochschulbereich getrennt). Beide Satzungen müssen im April 2012 beim Ministerium vorliegen. In der Konsequenz bedeutet das, dass im März eine zusätzliche Senatssitzung stattfinden muss, die sich diesem Thema widmen wird. Voraussichtlich ist der Termin dafür der 14.03.2012.

Der Prorektor berichtete des Weiteren über die erfolgreiche Antragstellung im Rahmen des Wettbewerbs „Qualitätspakt Lehre“. In der zweiten Wettbewerbsrunde konnte die Universität für ihr Innovationsprojekt „Studium Multimediale“ 6 Mio. Euro einwerben. Beteiligt ist die MLU zudem an einem sachsen-anhaltischen Verbundantrag, der ebenfalls in diesem Wettbewerb positiv bewertet wurde (Pressemitteilung).

Zur gegenwärtig laufenden Profildiskussion an der Universität bestätigten die Senatsmitglieder nach intensivem Meinungsaustausch die Absicht, am 21.12.11 einen Sonder-Senat durchzuführen, der sich u. a. mit der Beantwortung der Fragen des Wissenschaftsrates befassen wird.

Der Fragebogen wird in Vorbereitung der Begehung beantwortet, die für den 2. und 3. Mai 2012 vorgesehen ist.

Anmerkung: Das Land Sachsen-Anhalt hat den Wissenschaftsrat gebeten, eine Gesamtbetrachtung seines Hochschulsystems vorzunehmen. Vor dem Hintergrund vor allem der demographischen Entwicklung und der Finanzsituation des Landes wird der Wissenschaftsrat die Entwicklungsbedingungen der beiden Universitäten, der Fachhochschulen und der Kunsthochschule des Landes bis zum Jahr 2020 und darüber hinaus abstecken.

In 1. Lesung behandelte der Senat den Haushalt 2011 und 2012. Die abschließende Befassung ist für die Februar-Sitzung geplant.

Kanzler Dr. Hecht beendete die erste Erörterung mit dem Fazit, dass das HH-Jahr 2011 sauber abgeschlossen werden kann und 2012 gestaltbar ist. Voraussetzung für letzteres ist die Deckung des Defizits in Höhe von 6,7 Mio. Euro aus Hochschulpaktmitteln.

Der Prorektor für Studium und Lehre legte dem Senat die Kapazitätsauslastung für alle Studienmodule im 5-Jahres-Vergleich vor. In der Diskussion zu den ausgereichten Materialien wurde vorgeschlagen, in einer der Folgesitzungen die Kapazitätsberechnungen auf die Tagesordnung zu setzen (Wie kommen die errechneten Kapazitäten zustande?) und zu analysieren, warum in einigen Masterstudiengängen noch eine recht geringe Auslastung besteht.

Verabschiedet wurde vom Senat die Promotionsordnung der Juristischen und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät (Juristischer Bereich).

In der dazu geführten Diskussion wurde deutlich, dass sich über die gesamte Universität hinweg zu Standards bei Promotionen verständigt werden muss. Aspekte wie Notenskala, Gewichtung von Teilergebnissen oder Stärkung des Betreuungsverhältnisses müssen dabei eine Rolle spielen. Die Forschungskommission wird sich diesem Thema demnächst zuwenden.

Des Weiteren verabschiedete der Senat die

Zweite Ordnung zur Änderung der Ordnung zur Aufhebung von Studiengängen (formaler Akt, der inhaltlich getroffene Entscheidungen zur Schließung von Studiengängen in der Änderungsordnung dokumentiert) und die

Änderung der Wahlordnung (Hier erfolgte die Anpassung der Wahlordnung an die Immatrikulationsordnung. Es ist vorgesehen, dass bei Beurlaubung die Rechte aus der Mitgliedschaft bei Studierenden ruhen, aber das Recht zu wählen und gewählt zu werden auch während der Zeit der Beurlaubung besteht).

Der Senat entschied darüber hinaus,

● das Berufungsverfahren für die W3-Prof. „Technische Biochemie“ zu schließen,

● die Änderung der Denomination der W3-Prof. „Geistigbehindertenpädagogik“ in W3 „Geistigbehindertenpädagogik und Pädagogik bei Autismus“ bzw. der W3-Prof. „Technische Biochemie“ in W3 „Proteinbiochemie“ vorzunehmen,

● die W2-Prof. „Makroökologie“ (gemeinsame Berufung mit dem UFZ), die W3-Prof. „Proteinbiochemie“ und die W2-Prof. „Akute Altersmedizin“ zur Ausschreibung freizugeben und die Berufungskommissionen zu bestätigen,

● die vorliegende Berufungsliste zur W3-Prof. „Gesundheits- und Pflegewissenschaften“ und eine Honorarprofessur im Bereich der Juristischen und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät zur Berufung bzw. Ernennung durch den Rektor freizugeben,

● die Liste der Gastprofessuren für das Jahr 2012 zu verabschieden und den

Wahlausschuss wie folgt zusammenzusetzen:

Prof. Dr. Armin Höland

Prof. Dr. Thomas Hahn (Stellvertreter)

Dr. Werner Anton

Dr. Jürgen Bruder (Stellvertreter)

Dr. Dagobert Glanz (Stellvertreter)

Dr. Marie-Theres Müller

Dr. Gerald Lutze (Stellvertreter).

Die Studierenden werden ihre Vertreter nachnominieren.

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