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Katrin Rehschuh
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Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Stabsstelle des Rektors
06099 Halle (Saale)
Aus dem Akademischen Senat
Sitzung vom 9. April 2014
Der Rektor eröffnete die Senatssitzung und begrüßte die zahlreich erschienenen Gäste. Auch zu dieser Sitzung stand zu Beginn die Klärung von Formalitäten. Im Ergebnis dieser wurde festgelegt, trotz der großen Zuhörerschaft keine Raumänderung vorzunehmen und die Tagesordnung nicht zu erweitern.
Herr Marquardt hatte sich mit einem Antrag an den Senat gewandt und darum gebeten, den Punkt „Ordnung über die Festsetzung von Zulassungszahlen für Studienplätze im örtlichen Vergabeverfahren im Wintersemester 2014/15 und im Sommersemester 2015" auf die Tagesordnung zu setzen. Zu diesem Antrag erklärte Prof. Dr. Christoph Weiser, warum das Rektorat diesen Punkt noch nicht für die Aprilsitzung vorgesehen hat.
Danach ist die eingereichte Satzung vom Wissenschaftsministerium, die der Senat in seiner Märzsitzung verabschiedet hatte, noch nicht genehmigt, noch nicht veröffentlicht und damit auch noch nicht in Kraft.
Wie angekündigt, soll es zu der im März verabschiedeten Regelung eine Änderungsordnung geben, die sowohl die Zulassungszahlen für die Fächer im Bereich der Medien- und Kommunikationswissenschaften und der Lehramtsfächer an Gymnasien und Sekundarschulen für die Fächerkombinationen mit Kunsterziehung, die in Kooperation mit der Burg angeboten werden, enthält. Die Abstimmungen mit der Burg sind noch nicht beendet, so dass erst im Mai darüber gesprochen werden kann. Die Zulassungszahlen für die Medien- und Kommunikationswissenschaften wurden berechnet und den Senatoren in der Sitzung zur Kenntnis gegeben.
Der Prorektor erklärte zudem, nicht hinter die Beschlüsse des Senats vom März zurückzufallen.
Auf Grund des Statements des Prorektors zog Herr Marquardt seinen Antrag zurück, so dass nach der vorgeschlagenen Tagesordnung verfahren wurde.
Diese sah im ersten Punkt „Informationen des Rektorats" vor. Der Rektor berichtete über die Vervollständigung des Wahlausschusses um Prof. Dr. Reimund Schmidt-De Caluwe (Hauptmitglied) und Prof. Dr. Fischer (Vertreter).
Außerdem trug der Rektor vor, dass am 15.04.2014, um 18:00 Uhr in der Marktkirche eine Gedenkfeier für Marya Nakovska stattfindet.
Zudem berichtete er über die feierliche Amtseinführung von Prof. Dr. Stuart Parkin als Max-Planck-Direktor.
Der Rektor kündigte an, dass die Senatssitzung am 14.05.14 wegen der Hochschulwahlen im Raum 509 am Von-Seckendorff-Platz stattfindet.
Danach gab Prorektorin Prof. Dr. Birgit Dräger Informationen zum Stand der Erarbeitung des Nachtragshaushaltes. Nach ihrer Darstellung fanden zahlreiche Gespräche sowohl mit den Fakultäten als auch zum Beispiel mit der ULB statt. Der Prozess ist aber noch nicht abgeschlossen, so dass Zahlen zum Gesamtpaket vermutlich im Mai vorliegen könnten.
Mit großem Interesse verfolgte die zahlreich erschienene Universitätsöffentlichkeit die Informationen, Debatten und Entscheidungen zum TOP „Hochschulstrukturplan des Landes".
Der Rektor trug zum Prozess der Erarbeitung vor und verwies darauf, dass der Plan von jedem nachgelesen werden kann unter: http://www.mw.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MW/Presse/Hochschulstrukturplan_2014.pdf .
Im Ergebnis der fast 3-stündigen Debatte wurde dem Antrag von Herrn Marquardt mit großer Mehrheit zugestimmt und folgendes entschieden:
Der Senat der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg lehnt die Hochschulstrukturplanung des Landes vom 27.03.2014 ab. Er bittet das Rektorat eine entsprechende Stellungnahme auf der Grundlage des Entwurfs der Stellungnahme des Rektorats und der Diskussion des Senats vom 09.04.2014 eine entsprechende Stellungnahme abzugeben.
Die Stellungnahme des Rektorats, auf die sich der Antrag bezog, hatte folgenden Wortlaut:
Das MWW hat am 28.3.2014 den Entwurf zum Hochschulstrukturplan vorgelegt, der einerseits keine grundlegenden Abweichungen von dem internen Papier des MWW vom September 2013 vorsieht, andererseits erstmals die finanziellen Rahmenbedingungen für die Universität so weit konkretisiert, dass die Folgen für die Universität bis 2020 bestimmt werden können.
Hierzu ist folgendes festzuhalten:
1. Der Hochschulstrukturplan sieht für die MLU eine zu erbringende Einsparung von 9,3 Mill Euro bis 2025 vor. Abgesehen davon, dass dieser Betrag weder inhaltlich, noch in seinen kalkulatorischen Grundlagen nachvollziehbar ist, berücksichtigt er ganz offensichtlich die Folgen der sonstigen Kostenerhöhungen, die den Hochschulen an anderer Stelle im Hochschulstrukturplan auferlegt werden, nicht. Unter Zugrundelegung von 1,5% Konsolidierungsbeitrag, einer 10%-igen Übernahme der Tariferhöhungen, voller Übernahme des Inflationsausgleichs von ca. 2%, voller Übernahme der Kosten für Anschaffung und Instandhaltung von Großgeräten sowie einer weiteren Sparanforderung von ca. 2 Mill Euro für die MLU ab 2020 ergeben sich für die MLU bis zum Jahr 2025 einschließlich des strukturellen Defizits von gegenwärtig ca. 10 Mill. Euro bis 2025 ein Fehlbetrag von insgesamt ca. 25 Mill. Euro.
2. Diese Summe entspricht dem Abbau von ca. 1/5 der heutigen Universität.
3. Eine Reduzierung der MLU um 1/5 widerspricht der Empfehlung des Wissenschaftsrats, wonach „weiterhin möglichst viele junge Menschen aus anderen Bundesländern und dem Ausland für ein Studium in Sachsen-Anhalt" gewonnen werden und „studierwillige" Landeskinder gebunden werden sollten.
4. Die Absenkung der Finanzzuweisungen des Landes in dem Umfang, wie sie durch den Hochschulentwicklungsplan für die MLU zu befürchten ist, würde eine grundlegende Neuaufstellung der Universität erforderlich machen, die in dem vorgesehenen Zeitraum als nicht realistisch erscheint.
5. Das Rektorat erwartet daher vom MWW eine Überprüfung und erneute Diskussion über die zukünftigen finanziellen Rahmenbedingungen der Universität.
6. Die MLU wird als „Universität mit einer Profilierung in den Bereichen der Natur-, Geistes- und Sozialwissenschaften mit einer Hochschulmedizin und der Zahnmedizin" positioniert und trägt die vollständige Lehramtsausbildung für das LSA.
7. Unter den finanziellen Bedingungen, die der Entwicklungsplan vorsieht, ist diese Funktion durch die vorgesehenen Einsparvorschläge nicht zu erbringen. Diese sind inhaltlich nicht begründet und widersprechen zum Teil den inhaltlichen Aussagen bzw. Strukturvorstellungen an anderer Stelle.
8. Die Universität stellt sich der Anforderung, ihr strukturelles Defizit durch konkret zu benennende Maßnahmen abzubauen und wird entsprechend einen Hochschulentwicklungsplan vorlegen.
Zur Erarbeitung des Hochschulstrukturplanes wurde das Rektorat aufgefordert, einen Vorschlag zu erarbeiten. Dabei obliegt es der Universitätsleitung zu entscheiden, wie sie zu dem Vorschlag kommt und sich ggf. eine Rektoratskommission bildet und sich externer Expertise bedient.
Die Juristische und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät beantragte die Genehmigung einer Änderungsordnung für den trilingualen internationalen Masterstudiengang „Europäische und Internationale Entwicklung" (120 LP). Die Änderung resultiert aus den Auflagen des Akkreditierungsverfahrens. Die Senatskommission für Studium und Lehre hatte dem Senat empfohlen die Änderungen anzunehmen. Dieser Empfehlung kamen die Senatoren in der Sitzung nach und verabschiedeten die vorgelegte Ordnung. Zustimmung durch den Senat fand ebenfalls die 2. Änderungsordnung für den Masterstudiengang „Aufklärung-Religion-Wissen" (120 LP). Nach dieser Änderung wird der Studiengang künftig den Namen „Interdisziplinärer Masterstudiengang Kulturen der Aufklärung" tragen.
Positiv wurde von den Senatoren ebenfalls zum Abschluss eines Universitätsvertrages mit der Akademie der Wissenschaften mit der Mongolei entschieden. Dieser Vertrag ist Voraussetzung, um eine Antrag beim DAAD auf WissenschlaflerInnenaustausch zwischen der Akademie und uns der Universität zu stellen. Getragen wird der Vertrag innerhalb der Universität vom Zentrum v für Ingenieurwissenschaften und der Medizinischen Fakultät. Die Naturwissenschaftliche Fakultät I und die Naturwissenschaftliche Fakultät III planen einen späteren Zutritt.
Auf der Grundlage der Empfehlung der Forschungskommission verabschiedete der Senat die 1. Satzungsänderung für das Kunststoffkompetenszentrum (KKZ) und die Verwaltungsvereinbarung.
Auf Grund personeller Veränderungen bzw. dem Auslaufen der alten Vereinbarung machten sich die Anpassungen der Regelungen erforderlich. Das KKZ wurde 2007 als interinstitutionelle, interdisziplinare wissenschaftliche Einrichtung der MLU und der FH Merseburg gegründet und bündelt kunststoffspezifische Kompetenzen und Ressourcen.
Zustimmung durch die Senatoren fand die Verlängerung der Interdisziplinären wissenschaftlichen Einrichtung „Zentrum für Innovationskompetenz HALOmem – Struktur und Dynamik von Membranproteinen um 5 Jahre. Zu dieser IWE lag ein positiver Evaluierungsbericht vor, der die Grundlage für die Empfehlung der Forschungskommission an den Senat bildete. Auch die Naturwissenschaftliche Fakultät I stellte in ihrer Stellungnahme heraus, dass sich der Zusammenschluss zu einer sehr robusten Plattform mit hohem wissenschaftlichem Output entwickelt hat.
Intensiv diskutierten die Senatoren zu den „Empfehlungen für die Promotionsordnungen an der Martin-Luther-Universität". Gegenstand dieser Empfehlungen sind Vereinheitlichungsmöglichkeiten für Promotionsordnungen. In der Debatte dazu wurde mehrfach betont, dass die Empfehlungen bei möglichen Novellierungen von Promotionsordnungen eine Handreichung und Orientierung sind, von denen die Fakultäten auch abweichen können.
Der Senat nahm diese Empfehlungen einstimmig zur Kenntnis.
Unmittelbar damit im Zusammenhang stand der Tagesordnungspunkt „Allgemeine Bestimmungen für Promotionsordnungen an der Martin-Luther-Universität". Diese beschloss der Senat. Aus qualitätssichernden und statistischen Gründen wird die Annahme als Doktorand bzw. als Doktorandin einheitlich und verbindlich ab dem 01.08.2014 geregelt.
Die Allgemeinen Bestimmungen werden demnächst im Amtsblatt erscheinen.
Als letzter Punkt im öffentlichen Teil diskutierten die Senatoren einen Antrag der Statusgruppen 2 und 4 zur Änderung der Grundordnung. Darin wird vorgeschlagen die Berufungsprüfungskommission ausführlich in der Grundordnung zu regeln.
Ein Gegenvorschlag des Rektorats sah vor, das Anliegen in der Geschäftsordnung des Senats zu berücksichtigen. Im Ergebnis der Debatte sahen sich die Senatoren außer Stande einzuschätzen, welcher der Vorschläge aus juristischer Sicht korrekt ist und baten nochmals um Prüfung.
Im nichtöffentlichen Teil beriet der Senat zur Besetzung der Kanzlerposition. In Vorbereitung der Besetzung entschied der Senat eine Kanzlerfindungskommission zu bilden. Diese nahm im November ihre Arbeit auf. Im Ergebnis ihrer Arbeit stellte sie dem Senat nach einem intensiven und mehrstufigen Besetzungsverfahren einen Kandidaten vor. Der Senat wurde gebeten, diesen Bewerber dem Minister zur Bestellung als Kanzler der Martin-Luther-Universität vorzuschlagen. Mehrheitlich kamen die Senatoren dieser Bitte nach.
Weitere Themen im nichtöffentlichen Teil waren:
- die Freigabe folgender Professuren zur Ausschreibung: Medizinische Fakultät - W3 „Nierentransplantation", Naturwiss. Fakultät I - W2 „Angewandte Biokatalyse" (gem. Berufung mit UFZ) und Naturwiss. Fakultät II - W2 „Algebra",
- die Verabschiedung der dazu vorgelegten Vorschläge für die Zusammensetzung der Berufungskommission,
- die Verabschiedung der Vorschläge für die Berufungslisten: Juristische und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät - W3 „Strafrecht, Strafprozessrecht und Medizinrecht",Juristische und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät - W3 „Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht, Recht der Sozialen Sicherheit",Philosophische Fakultät I - W3 „Allgemeine Psychologie",
- die Befürwortung von drei Anträgen auf apl. Professuren aus der Medizinischen Fakultät, der Naturwissenschaftlichen Fakultät III und der Juristischen und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät,
- die Ergänzungen zur Liste der Vertretungsprofessuren zum Sommersemestern 2014,
- die Zwischenevaluierung einer Juniorprofessur und
- die Umwandlung eines Beamtenverhältnisses auf Zeit in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit für einen Professor.
Zu allen Punkten entschied der Senat im Sinne der vorgelegten Anträge.