Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

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FAQs - Bewerbung mit internationalen Abschlüssen

Themen

I. Allgemeine Fragen zur Bewerbung

Bin ich für meinen Wunschstudiengang geeignet?

Ihre formale Eignung prüft für uns grundsätzlich uni-assist. Wenn Sie Fragen zur Ihrer Qualifizierung haben, können Sie vorab Ihre Hochschulzugangsberechtigung hier prüfen: Check Hochschulzugang   .

Wenn Sie wissen möchten, ob Sie auf Basis Ihrer Vorbildung ein geeigneter Kandidat für den gewünschten Studiengang sind, empfehlen wir Ihnen, sich direkt an die Fachstudienberatung für den jeweiligen Studiengang zu wenden. Diese kann Ihnen eine Einschätzung zu Ihrer Eignung geben. Den Kontakt der zuständigen Fachstudienberatung finden Sie immer am Ende der Themenseite Ihres Studiengangs in unserem Studienangebot.

Ab wann kann ich mich bei uni-assist für die MLU Halle bewerben?

Es gibt kein festes Datum, ab dem das Bewerbungsportal bei uni-asisst für Bewerbungen für die MLU Halle freigeschaltet wird. Für Bewerbungen zum Wintersemester startet die Bewerbungsperiode bei uni-assist ca. ab Mitte Februar und für Bewerbungen zum Sommersemester ab Ende September/ Anfang Oktober. Auf unserer Webseite geben wir in der Regel bekannt, sobald das Portal für Bewerbungen geöffnet wurde. Die Bewerbungsfristen finden Sie ebenfalls dort.

Kostet die Bewerbung etwas? Welche Studiengebühren gibt es an der MLU Halle?

Die MLU Halle erhebt keine Gebühren für die Bewerbung. Allerdings ist die Bewerbung bei uni-assist kostenpflichtig (derzeit 75 € für die erste und 30 € für weitere Bewerbungen).

Als staatliche Hochschule erheben wir in der Regel keine Studiengebühren (mit wenigen Ausnahmen für einige Studiengänge und Gebühren für Zweitstudien). Allerdings müssen alle Studierenden pro Semester einen Semesterbeitrag entrichten. Dieser Beitrag ist ein Sozialbeitrag und beinhaltet das Ticket für den öffentlichen Nahverkehr, das Studentenwerk und die Vertretung der Studierendenschaft (StuRa).

Können Dokumente nachgereicht werden oder muss ich alle Unterlagen gleichzeitig einreichen?

Es müssen nicht unbedingt alle Dokumente auf einmal mit der Bewerbung eingereicht werden. Sie haben die Möglichkeit, bis zum Ende der Bewerbungsfrist auch nachträglich noch Dokumente in Ihrem my.assist-Account hochzuladen. Für eine gültige Bewerbung müssen jedoch alle Pflichtdokumente bis spätestens zum Ende der Bewerbungsfrist bei uni-assist eingegangen sein. Das Nachreichen von Pflichtdokumenten ist danach nicht mehr möglich. Sollten nach Ablauf der Frist noch zwingend benötigte Dokumente fehlen, führt dies in der Regel zum Auschluss der Bewerbung. Bitte beachten Sie auch, dass uni-assist in diesem Fall keine Gebühren erstattet!

Ich habe mich beworben. Wann kann ich mit einer Antwort rechnen?

Sobald Sie Ihre Bewerbung abgeschickt haben, benötigt uni-assist ca. 4 Wochen für die Bearbeitung. Bei hohem Bewerbungsaufkommen kann dies auch bis zu 6 Wochen dauern. Sofern Ihre Bewerbung gültig und in Ordnung ist, leitet uni-assist uns diese anschließend weiter. Hierüber werden Sie von uni-assist benachricht.

Anschließend prüfen wir die Bewerbung noch einmal näher. Bei Bewerbungen für ein NC-Fach kann dies noch einmal mehrere Wochen dauern. Bitte beachten Sie, dass Sie in der Zwischenzeit keine Eingangsbestätigung und kein Status-Update zu Ihrer Bewerbung von uns erhalten!

Zu folgenden Zeiten können Sie mit einer Antwort von uns rechnen:

Zum WintersemesterZum Sommersemester
Studienkollegca. 2 Wochen nach Erhalt der Bewerbung von uni-assistca. 2 Wochen nach Erhalt der Bewerbung von uni-assist
Zulassungsfreie grundständige Studiengänge (ohne NC)ab Juli/August/
Grundständige Studiengänge mit begrenztem Zugang (mit NC)Ab Mitte August/
Zulassungsfreie Master (ohne NC)Ab JuliAb Februar
Master mit begrenztem Zugang (mit NC)Ab Mitte August

Für M.Sc. Pharmaceutical and Industrial Biotechnology: Anfang Juni

Ab Mitte Februar

II. Sprachnachweise

Ich habe die deutsche Staatsbürgerschaft. Muss ich trotzdem einen Sprachnachweis für Deutsch einreichen?

Die deutsche Staatsbürgerschaft allein reicht grundsätzlich NICHT als Deutschnachweis aus (Achtung: Das gilt auch für deutsche Bewerber und Bewerberinnen mit IB). Das Einreichen eines Sprachzertifikats für Deutsch kann aber entfallen, wenn Sie zum Beispiel nachweisen können, dass Sie mindestens 10 Jahre eine deutsche Schule besucht haben. Bei Bewerbungen mit IB sollte Deutsch als A-Level auf dem Zeugnis nachgewiesen werden.

Englisch ist Amtssprache in meinem Land oder ich habe auf Englisch bereits studiert. Benötige ich trotzdem einen Englischnachweis?

Das kommt darauf an. Je nach Studiengang gibt es für den Nachweis von Englischkenntnissen unterschiedliche Bestimmungen. Wenn Sie sich für einen Studiengang bewerben wollen, für den ein Englischnachweis gefordert ist, informieren Sie sich bitte über die akzeptierten Nachweise auf der Seite zum Studiengang im Studiengangangebot.

Grundsätzlich gilt jedoch: Wenn Englisch eine Amtssprache in Ihrem Land ist, zählt dies nicht automatisch als Nachweis!

Davon ausgenommen sind in der Regel lediglich folgende Personen:
Muttersprachler, welche die Hochschulreife oder den Studienabschluss in einem der folgenden Länder erworben und dort mindestens die letzten zwei Jahre der Schul- oder Hochschulausbildung absolviert haben: Australien, Irland, Kanada (außer Quebec), Neuseeland, Singapur, Vereinigtes Königreich, USA.

Ich möchte mich für das Studienkolleg bewerben. Welche Sprachzertifikate werden akzeptiert?

Grundsätzlich benötigen Sie ein Zertifikat, dass das Level B2 gemäß dem gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) aufweist. Solange diese Bedingung erfüllt ist, kann Ihr Zertifikat anerkannt werden. Eine festgelegte Liste mit akzeptierten Sprachzertifikaten gibt es für Bewerbungen für das Studienkolleg also nicht. Bitte beachten Sie jedoch, dass es sich um ein ordentliches Sprachzertifikat handeln muss. Eine Teilnahmebescheinigung ist nicht ausreichend. Nicht akzeptiert werden außerdem Nachweise aus Apps wie Duolingo, Babbel o.Ä.

III. Zulassung und Einschreibung

Kann ich eine bedingte Zulassung erhalten, wenn ich noch nicht alle Zulassungsvoraussetzungen (z.B. Sprachvoraussetzungen) erfült habe?

Nein. Die MLU Halle stellt grundsätzlich keine bedingten Zulassungen aus. Das bedeutet, alle Zulassungsvoraussetzungen müssen bereits mit der Bewerbung, bzw. spätestens zum Ende der Bewerbungsfrist nachgewiesen werden.

Ich warte noch auf das Studentenvisum. Soll ich den Semesterbeitrag trotzdem schon zahlen?

Wenn Sie noch auf das Visum warten und noch nicht wissen, wann und ob dieses ausgestellt wird, empfehlen wir, mit dem Zahlen des Semesterbeitrages noch zu warten. Rückerstattungen des Semesterbeitrags sind in der Regel nur auf europäische Konten und nur auf Antrag zu folgenden Fristen möglich: bis 30. April zum Sommersemester und 31. Oktober zum Wintersemester.

Kann die Immatrikulationsphase für mich verlängert werden oder kann ich mich aus dem Ausland immatrikulieren und online an Kursen teilnehmen?

Die vollständige Immatrikulation sowie Teilnahme an Kursen vom Ausland aus ist an der MLU Halle leider nicht möglich. Die Lehrveranstaltungen finden an unserer Universität in Präsenz statt, sodass die Teilnahme vor Ort erforderlich ist. Das Studium muss also zu Beginn des Semesters, für das Sie eine Zulassung bekommen haben, in Halle aufgenommen werden.

Internationale Studierende haben grundsätzlich einen Monat länger Zeit, in Halle anzukommen und sich zum immatrikulieren (bis 31. Oktober zum Wintersemester und 30. April zum Sommersemester). Eine Verlängerung der Immatrikulationsphase ist in der Regel nicht möglich.

Verzögerungen bei der Visumerteilung sind leider kein Grund für eine Verlängerung der Immatrikulationsphase.

Kann ich meine Zulassung auf das nächste Semester verschieben, falls ich das Studium nicht rechtzeitig beginnen kann?

Nein. Die Verschiebung einer Zulassung ist an der MLU Halle aus rechtlichen Gründen leider nicht möglich. Wenn Sie das Visum nicht rechtzeitig erhalten, um das Studium im geplanten Semester zu beginnen, empfehlen wir die Wiederbewerbung zur nächsten Gelegenheit.

Ausnahme: Wenn Sie eine Zulassung für den Aufnahmtest zum Studienkolleg erhalten haben und nicht rechtzeitg an dem Test teilnehmen können, kann die Verlängerung der Zulassung beantragt werden. Mehr Informationen dazu finden Sie hier.

IV. Visum

Ich habe mich für das Visum beworben. Kann die MLU Halle etwas tun, um den Prozess zu beschleunigen?

Die MLU Halle kann grundsätzlich leider keine Visumsprozesse beschleunigen, indem sie die Botschaften/ Konsulate direkt kontaktiert. Sie können aber unseren Kontakt zur Referenz angeben.

Kann die MLU Halle mir zusätzliche Schreiben oder Bestätigungen ausstellen, wenn diese für die Bewerbung für das Visum benötigt werden?

Bevor Sie nach zusätzlichen Schreiben fragen, bedenken Sie zunächst Folgendes: Ihr Zulassungsbescheid ist extra so forumliert, dass er bereits alle relevanten Informationen enthält, die in der Regel für die Visumsbewerbung nötig sind (Unterrichtssprache, Start des Semesters etc.). Unserer Erfahrung nach ist der Zulassungsbescheid in den meisten Ländern vollkommen ausreichend für eine erfolgreiche Visumsbewerbung.

Ich habe das Visum für eine andere deutsche Universität erhalten. Kann ich mich damit trotzdem an der MLU Halle einschreiben?

Grundsätzlich gilt: Nur die deutsche Botschaft und/oder die Ausländerbehörde können Ihnen valide Informationen rund um das Visum geben.

Unserer Erfahrung nach ist es in der Regel kein Problem, sich mit dem Visum für eine andere Hochschule bei uns Einzuschreiben, wenn der Zweck (Studium) derselbe ist. Wir empfehlen jedoch, bei der Botschaft/ der Ausländerbehörde nachzufragen, um spätere aufenthaltsrechtliche Probleme zu vermeiden.

V. Vorbereitung auf das Studium in Halle

Bekomme ich mit der Zulassung ein Zimmer oder Wohnheimplatz gestellt?

Anders als in anderen Ländern ist an deutschen Hochschulen ein Wohnheimplatz nicht automatisch inbegriffen. Das bedeutet, Studierende müssen sich selbstständig eine Unterkunft suchen. Das Studentenwerk    unserer Universität betreibt jedoch mehrere Studentenwohnheime, für die Sie sich bewerben können. Da die Kapazitäten jedoch begrenzt sind, kann ein Platz nicht garantiert werden. Es empfiehlt sich daher, parallel bereits nach einer privaten Unterkunft Ausschau halten. Nützliche Informationen und Links zur Wohnungssuche finden Sie hier: Wohnen   .

Achtung! Bitte schützen Sie sich bei der Suche nach einer Privatwohnung und achten Sie auf mögliche Betrüger! Bei seriösen Angeboten werden Sie nicht aufgefordert, vorab Geld zu bezahlen, bevor ein Vertrag vereinbart wurde.

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